Gemäss Verfügung vom 27. Januar 2010 der Kantonalen Steuerbehörde des Kantons Freiburg, ist die Vereinigung «Au Cœur du Niger» von den Steuern befreit. Spenden,
welche sie erhält, können bei den Steuern – gemäss kantonalem Steuerrecht – abgezogen werden. Eine Spenden-bestätigung für die Steuererklärung wird auf Anfrage gerne ausgestellt.